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Schätzung nach Treu und Glauben

Gemäß dem No Surprises Act (HR 133 – gültig ab 1. Januar 2022) müssen Gesundheitsdienstleister Kunden oder Patienten gebendie keine Versicherung haben oder die keine Versicherung nutzeneine Schätzung der Rechnung für medizinische Artikel und Dienstleistungen.

  • Diese Schätzung nach Treu und Glauben (GFE) zeigt die Kosten für Artikel und Dienstleistungen, die Sie vernünftigerweise für Ihre Gesundheitsversorgung erwarten können. 

  • Sie haben das Recht, eine GFE für die erwarteten Gesamtkosten aller Artikel oder Dienstleistungen zu erhalten, die kein Notfall sind. 

  • Die GFE beinhaltet keine unbekannten oder unerwarteten Kosten, die während der Behandlung entstehen können. Bei Komplikationen oder außergewöhnlichen Umständen können zusätzliche Gebühren anfallen. 

  • Wenn Sie eine Rechnung erhalten, die mindestens 400 $ über Ihrem GFE liegt, können Sie die Rechnung anfechten oder Einspruch erheben.

    • Sie können sich an den aufgeführten Gesundheitsdienstleister oder die aufgeführte Einrichtung wenden, um ihnen mitzuteilen, dass die in Rechnung gestellten Gebühren höher sind als die GFE. Sie können sie bitten, die Rechnung an die GFE anzupassen, die Rechnung zu verhandeln oder zu fragen, ob finanzielle Unterstützung verfügbar ist. 

    • Sie können auch ein Streitbeilegungsverfahren beim US Department of Health and Human Services (HHS) einleiten. Wenn Sie sich für das Streitbeilegungsverfahren entscheiden, müssen Sie das Streitbeilegungsverfahren innerhalb von 120 Kalendertagen (etwa vier Monaten) nach dem Datum auf der Originalrechnung einleiten. 

    • Für die Nutzung des Streitbeilegungsverfahrens wird eine Gebühr von 25 $ erhoben. Wenn die Agentur, die Ihren Streitfall prüft, Ihnen zustimmt, müssen Sie den Preis für diese GFE bezahlen. Wenn die Agentur mit Ihnen nicht einverstanden ist und mit dem Gesundheitsdienstleister oder der Einrichtung übereinstimmt, müssen Sie den höheren Betrag zahlen. 

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Gesundheitsdienstleister Ihnen innerhalb der folgenden Zeiträume einen GFE ausstellt:

    • Wenn die Leistung mindestens drei Werktage vor dem Termintermin geplant ist, spätestens einen Werktag nach dem Termintermin;

    • Wenn der Service mindestens zehn Werktage vor dem Termintermin geplant ist, spätestens drei Werktage nach dem Termintermin; oder

    • Wenn der nicht versicherte oder selbstzahlende Kunde eine GFE anfordert (ohne die Dienstleistung zu planen), spätestens drei Werktage nach dem Datum der Anfrage. Gesundheitsdienstleister müssen innerhalb der angegebenen Fristen ein neues GFE bereitstellen, wenn der Patient den angeforderten Artikel oder die angeforderte Dienstleistung neu plant.

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